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Bedeutet die DSGVO neuen Ärger für Selbstständige im Netz?

  • Autorenbild: Christian Woll
    Christian Woll
  • 9. Mai 2018
  • 2 Min. Lesezeit

In einem abmahnfreundigen Land wie Deutschland kann einem die DSGVO schon ein wenig Sorgen bereiten. Auch wenn manche Dinge darin sehr klar geregelt sind, so sind neue Gesetze (oder in diesem Fall eine Vorschrift) leider oft eine Goldgrube für Abmahnanwälte.

Vieles ist doch recht schwammig formuliert, wie z.B. der ganze Punkt mit den Abwägungen und andere Bereich sind gar nicht so konkret erfasst. Deshalb wird es erst wieder durch konkrete Urteile in vielen Bereichen klarer werden.

Man muss auch sagen, dass manche Sachen für Einzelunternehmer schwer umzusetzen sind. Auch hier wird erst die Praxis zeigen, was wirklich wichtig ist und wie manche Sachen gehandhabt werden sollen.

Ein Beispiel ist der Wunsch eines Nutzers nach zukünftiger Unterlassung des Trackings. Um bei diesem Nutzer in Zukunft keine Daten mehr zu erfassen, muss man diesen ja identifizieren können. Aber das ist ja auch schon wieder eine Art Tracking.

Zumal das z.B. nur über ein bestimmtes Cookie möglich ist, welches der Nutzer aber natürlich wissentlich oder unwissentlich löschen kann. Und dann kann man den Nutzer nicht mehr identifizieren und trackt ihn, weil er ein neuer Nutzer zu sein scheint. Hier wären Maßnahmen auf der Nutzerseite (z.B. Einstellungen im Browser) deutlich zuverlässiger und eindeutiger.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung sorgt also für einigen Mehraufwand beim Datenschutz und in einigen Bereich besteht Unsicherheit, wie genau das in Zukunft gehandhabt wird. Allerdings scheint die DSGVO das vergleichsweise kleine „Übel“ zu sein.

Die EU hat Anfang des Jahres einen Entwurf für eine neue E-Privacy-Verordnung vorgelegt, die gleichzeitg mit der DSGVO 2018 in Kraft treten soll. Darin werden konkrete Punkte in der digitalen Kommunikation geregelt. Diese Verordnung ist aber so streng, dass viele schon das Ende des Online-Business kommen sehen.

So soll nach dieser E-Privacy-Verordnung z.B. jeder Cookie, der personenbezogen ist bzw. eine Identifizierung erlaubt, eine aktive Einwilligung (Opt-In) erfordern. Das würde z.B. Google AdSense und das Affiliate Marketing betreffen. Man müsste in Zukunft erstmal um Erlaubnis fragen, in diesem Bereich Cookies einzusetzen. Nicht nötig wäre eine Einwilligung wohl bei Google Analyics, wenn man die geforderte Anonymisierung der IP-Adresse einsetzt.

Aber die E-Privacy-Verordnung ist nochmal ein ganz anderes Thema.

Schließlich ist hier wohl noch nichts endgültig beschlossen und zudem können die Länder wieder einzelne Dinge anpassen.

 
 
 

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