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DSGVO und Fotografen

  • Autorenbild: Christian Woll
    Christian Woll
  • 23. Sept. 2017
  • 3 Min. Lesezeit

Wirkt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, auch auf den Fotobusiness aus?


Am 25.05.2018 wird das neue EU-Datenschutzrecht, die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO wirksam. Da stellt sich die Frage, welche Regelungen das neue Datenschutzgesetz mit sich bringt und welche Auswirkungen das auf die Fotobranche hat.


Personenbezogene Datenverarbeitung in der Fotobranche


Der Sachverhalt - Bei der Frage, ob Datenschutzrecht auf Fotografien anwendbar ist und in welchem Verhältnis es zum Recht am eigenen Bild im Kunsturhebergesetz (KUG) steht, wird im Hinblick auf den Sachverhalt vorrangig nur von der Abbildung einer Person ausgegangen. Daher spielt bislang das Datenschutzrecht in der fotorechtlichen Literatur so gut wie keine Rolle. Dies ist jedoch ein zu enger Blick.


Definition des Begriffes "personenbezogene Daten" (Art. 4 Ziff 1 DSGV).

Darunter werden alle Informationen verstanden, "die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person (Anmerkungen: = Mensch, in Abgrenzung zur juristischen Person = Firma) angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann."


Fotografien werden heutzutage in den allermeisten Fällen mit Digitalkameras oder Smartphones aufgenommen, die neben dem Motiv auch Datum und Uhrzeit sowie zunehmend häufiger auch GPS-Informationen als Meta-Daten in der Bilddatei aufzeichnen. Diese technischen Informationen werden bereits in der Kamera mit in der Bilddatei abgelegt. Zudem werden Fotografien in der Praxis regelmäßig in Bilddatenbank, Bildbearbeitungsanwendungen oder Bildbeschriftungsprogrammen mit weiteren inhaltlichen Angaben zum Motiv, zum Urheber und zu den Verwertungsrechten versehen, die ebenfalls mit in der Bilddatei gespeichert werden. So können Fotos über Bildagenturen nur mit einer textlichen Bildbeschreibung, vermarktet werden. In diesen Textinformationen kann angegeben werden, welche Personen wann und wo bei welcher Gelegenheit und aus welchem Anlass von wem fotografiert wurden. Sind Personen auf den Fotos abgebildet, verlangen Bildagenturen im Regelfall - außer bei Pressefotos - eine schriftliche Einwilligungserklärung der abgebildeten Person, ein sogenanntes Model-Release. Dieses wird zusammen mit dem Foto bzw. dem Foto zuordenbar gespeichert und in der Verwertungskette im Bedarfsfall zum Nachweis des Einverständnisses der abgebildeten Person mit der Nutzung ihres Bildnisses über den Fotografen und die Bildagentur an den Nutzer weitergereicht.


Es wird deutlich, dass praktisch selten ein Foto rechtlich alleine beurteilt werden kann. Regelmäßig wird die Verbindung von Foto und dazugehörigen Informationen rechtlich zu beurteilen sein. Mit einem Foto sind also regelmäßig personenbezogene Informationen verknüpft.


Das Bild als besonders schützenswerte personenbezogene Daten


Fotografien von Personen können besondere Kategorien von personenbezogenen Daten, Art. 9 DSGVO, enthalten, die datenschutzrechtlich besonderen Schutz genießen. Ein Personenfoto lässt häufig die rassische und ethnische Herkunft erkennen. Aber auch die anderen Merkmale besonderer Kategorien personenbezogener Daten können problemlos auf Fotos erkennbar sein. So etwa die politischen Meinungen von Personen am Rednerpult einer Partei, die religiöse Überzeugung an der Berufskleidung von Priester, Imam oder Rabbiner, die Gewerkschaftszugehörigkeit bei Fotos von Streiks und Demonstrationen, die Gesundheit z.B. bei Fotos vom Behindertensport oder Informationen über die sexuelle Orientierung bei Fotos vom Christopher Street Day oder Pornoaufnahmen.


Wichtig! Fotos von Kindern genießen auch einen besonderen Schutz, Art. 8 DSGVO.

Die Folge hieraus ist, dass das Speichern, Vermarkten und Veröffentlichen von Fotos eine datenschutzrechtliche Verarbeitung von personenbezogener Daten darstellt.

Wirkt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, auch auf den Fotobusiness aus?Am 25.05.2018 wird das neue EU-Datenschutzrecht, die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO wirksam. Da stellt sich die Frage, welche Regelungen das neue Datenschutzgesetz mit sich bringt und welche Auswirkungen das auf die Fotobranche hat. eröffentlichen Sie als erstes Ihre Website, melden Sie sich dann direkt auf der veröffentlichten Website (Desktop oder Mobilgerät) an. Verwenden Sie Ihr Konto von Wix, um sich als Administrator des Blogs anzugemelden.





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